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Das modulare Bikeverleih- & Langzeitmietkonzept.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (B2B) BikeCyrcle e.U. – Vermietung von Fahrrädern und E-Bikes an Unternehmen, Hotels, Gemeinden und Organisationen Stand: Juni 2026  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen BikeCyrcle e.U. (nachfolgend „Vermieter“) und Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), Gemeinden, Tourismusverbänden, Vereinen sowie sonstigen juristischen Personen (nachfolgend „Vertragspartner“). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch den Vermieter.  2. Vertragsgegenstand Der Vermieter stellt dem Vertragspartner Fahrräder, E-Bikes sowie vereinbartes Zubehör zur Nutzung zur Verfügung. Die genaue Anzahl, Ausstattung, Mietdauer und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzel- oder Rahmenvertrag.  3. Eigentum Sämtliche Mietgegenstände bleiben während der gesamten Vertragsdauer uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt: • Mietgegenstände zu verkaufen, • zu verpfänden, • sicherungsweise zu übereignen, • Dritten Rechte daran einzuräumen.  4. Weitervermietung an Endkunden Der Vertragspartner ist berechtigt, die Mietgegenstände an Endkunden weiterzuvermieten oder diesen zur Nutzung zu überlassen. Der Vertragspartner bleibt jedoch gegenüber dem Vermieter alleiniger Vertragspartner und haftet uneingeschränkt für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Ansprüche des Vertragspartners gegenüber seinen Endkunden berühren die Ansprüche des Vermieters nicht.  5. Übergabe und Übernahme Der Zustand der Mietgegenstände wird bei Übergabe dokumentiert. Mit Übernahme bestätigt der Vertragspartner: • den ordnungsgemäßen Zustand, • die Verkehrssicherheit, • die Vollständigkeit sämtlicher Zubehörteile. Spätere Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 48 Stunden schriftlich gemeldet werden.  6. Pflichten des Vertragspartners Der Vertragspartner verpflichtet sich: • die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln, • Endkunden ordnungsgemäß einzuweisen, • die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, • den Vermieter unverzüglich über Schäden zu informieren, • Diebstähle unverzüglich zu melden, • die Wartungsvorgaben des Vermieters einzuhalten.  7. Wartung und Service Der Vertragspartner hat die Mietgegenstände entsprechend den Herstellervorgaben zu behandeln. Servicearbeiten dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder autorisierte Fachbetriebe durchgeführt werden. Der Vermieter kann Wartungsintervalle verbindlich vorgeben.  8. Verbotene Nutzung Untersagt sind insbesondere: • technische Veränderungen, • Manipulationen an Elektronik oder Software, • Entfernung von GPS-Systemen, • Verwendung außerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes, • Nutzung für Rennen oder Wettbewerbe. • Nutzung in Bikeparks, auf Downhillstrecken und für Sprungmanöver  9. Versicherung Die Mietgegenstände sind gemäß den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen versichert. Der genaue Versicherungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen. Nicht gedeckte Schäden, Ausschlüsse, Selbstbehalte oder Leistungskürzungen werden dem Vertragspartner weiterverrechnet.  10. Diebstahl Bei Diebstahl hat der Vertragspartner unverzüglich: • Anzeige bei der Polizei zu erstatten, • den Vermieter zu informieren, • sämtliche verfügbaren Informationen bereitzustellen. Die polizeiliche Anzeige ist innerhalb von 48 Stunden vorzulegen. Fehlende Nachweise können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.  11. Schäden und Unfälle Jeder Schaden ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Vertragspartner hat alle zur Schadensfeststellung erforderlichen Informationen bereitzustellen. 12. Haftung des Vertragspartners Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Vermieter für: • Verlust, • Diebstahl, • Beschädigungen, • vertragswidrige Nutzung, • Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter, • Pflichtverletzungen seiner Gäste oder Endkunden. Der Vertragspartner haftet unabhängig davon, ob er Regressansprüche gegen Dritte geltend machen kann.  13. Verlust von Zubehör Für verlorene oder beschädigte Zubehörteile haftet der Vertragspartner. Dies betrifft insbesondere: • Akkus, • Ladegeräte, • Schlüssel, • Schlösser, • Displays, • GPS-Tracker, • sonstiges Zubehör. Die Verrechnung erfolgt gemäß aktueller Preisliste.  14. GPS-Ortung Der Vermieter ist berechtigt, vorhandene GPS-Systeme zur Diebstahlprävention, Wiederbeschaffung und Flottenverwaltung einzusetzen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Endkunden hierüber zu informieren.  15. Vertragsdauer Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Einzel- oder Rahmenvertrag. Eine automatische Verlängerung kann vereinbart werden.  16. Rückgabe Die Mietgegenstände sind vollständig, gereinigt und im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.  17. Rückgabeverzug Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung gemäß aktueller Preisliste verrechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.  18. Rückholung Kann ein Mietgegenstand aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht am vereinbarten Ort übernommen werden, trägt der Vertragspartner sämtliche Rückholungs-, Transport- und Bergungskosten.  19. Entgelt und Zahlung Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt: • gesetzliche Verzugszinsen, • Mahnkosten, • Inkassokosten, • Rechtsanwaltskosten geltend zu machen.  20. Sicherheitsleistung Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution, Bankgarantie oder sonstige Sicherheit zu verlangen.  21. Vorzeitige Vertragsauflösung Der Vertragspartner kann den Vertrag nur gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen vorzeitig beenden. Vereinbarte Auflösungsentgelte bleiben unberührt.  22. Außerordentliche Kündigung Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bei: • Zahlungsverzug, • Vertragsverletzungen, • Insolvenzverfahren, • Vermögensverschlechterung, • unzulässiger Nutzung der Mietgegenstände.  23. Haftung des Vermieters Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Der Vermieter haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ausgenommen hiervon sind zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.  24. Höhere Gewalt Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund von: • Naturkatastrophen, • Pandemien, • behördlichen Anordnungen, • Streiks, • Energieausfällen, • sonstigen Ereignissen außerhalb seines Einflussbereiches.  25. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Endkunden über etwaige Datenverarbeitungen ordnungsgemäß zu informieren.  26. Vertraulichkeit Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten kaufmännischen und technischen Informationen vertraulich zu behandeln.  27. Aufrechnung und Zurückbehaltung Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig.  28. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von BikeCyrcle e.U. in Vorarlberg.  29. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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