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Das modulare Bikeverleih- & Langzeitmietkonzept.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (BCB) BikeCyrcle e.U. – Kurzzeit- und Langzeitmiete für Privatkunden Stand: 01.06.26  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen BikeCyrcle e.U., Lerchenfeldstraße 18b, 6890 Lustenau (nachfolgend „Vermieter“) und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend „Mieter“). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.  2. Mietgegenstand Der Vermieter überlässt dem Mieter das im Mietvertrag bezeichnete Fahrrad oder E-Bike samt Zubehör, insbesondere: Akku Ladegerät Schloss Schlüssel Fahrradcomputer GPS-Tracker (falls vorhanden) weiteres vereinbartes Zubehör Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Weitervermietung, Verpfändung, Verleihung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.  3. Vertragsabschluss Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietvertrages oder durch schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Der Vermieter behält sich vor, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.  4. Mindestalter und Voraussetzungen Der Mieter bestätigt: das 18. Lebensjahr vollendet zu haben, körperlich und geistig in der Lage zu sein, das Fahrrad sicher zu führen, nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu fahren, die geltenden Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten.  5. Übergabe des Mietgegenstandes Der Zustand des Mietgegenstandes wird bei Übergabe dokumentiert. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift: die ordnungsgemäße Funktion, die Verkehrssicherheit, die Vollständigkeit des Zubehörs. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine Mitteilung, gilt der Mietgegenstand als mangelfrei übernommen.  6. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich: den Mietgegenstand sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, den Mietgegenstand vor Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen, sämtliche Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu beachten, Schäden unverzüglich zu melden, den Mietgegenstand regelmäßig auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Der Mieter hat während der Mietdauer für ausreichende Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen.  7. Verbotene Nutzung Insbesondere untersagt sind: Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben, Nutzung in Bikeparks oder Downhill-Anlagen, Sprungmanöver oder Stunts, technische Veränderungen am Fahrrad, Manipulation oder Veränderung der Elektronik oder Software, Entfernung oder Beschädigung von GPS-Systemen, Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Beförderung von Lasten außerhalb der Herstellervorgaben, Nutzung außerhalb Europas ohne Zustimmung des Vermieters.  8. Wartung und Reparaturen Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder von diesem autorisierte Fachbetriebe durchgeführt werden. Eigenmächtige Reparaturen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.  Der Mieter hat auftretende Defekte unverzüglich zu melden.  9. Versicherung Der Mietgegenstand ist im Rahmen der jeweils gültigen Versicherungsbedingungen versichert. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich ausschließlich nach den geltenden Versicherungsbedingungen. Versicherungsschutz besteht nur bei vertragsgemäßer Nutzung. Nicht gedeckte Schäden, Ausschlüsse, Selbstbehalte oder Leistungsreduktionen der Versicherung gehen zu Lasten des Mieters. Ein allfälliger Selbstbehalt ist vom Mieter zu tragen.  10. Diebstahl Bei Diebstahl hat der Mieter: unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten, den Vermieter unverzüglich zu informieren, sämtliche Schlüssel vorzulegen, die Diebstahlsanzeige innerhalb von 48 Stunden zu übermitteln. Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Fahrrad mit dem übergebenen Schloss ordnungsgemäß an einem festen Gegenstand gesichert war. Kann dies nicht nachgewiesen werden, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.  11. Unfall und Schadenfälle Jeder Unfall, Sturz oder Schaden ist unverzüglich zu melden. Bei Beteiligung Dritter oder Personenschäden ist zusätzlich die Polizei zu verständigen. Der Mieter darf gegenüber Dritten keine Schuldanerkenntnisse im Namen des Vermieters abgeben.  12. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für: vorsätzlich verursachte Schäden, grob fahrlässig verursachte Schäden, vertragswidrige Nutzung, Verlust von Zubehör, Schäden durch Missachtung dieser AGB. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, welche durch unbefugte Dritte verursacht werden, denen er den Mietgegenstand überlassen hat.  13. Verlust von Zubehör Für verloren gegangenes oder beschädigtes Zubehör haftet der Mieter.  Dies betrifft insbesondere: Akku Ladegerät Schlüssel Schloss Fahrradcomputer GPS-Tracker Die Verrechnung erfolgt gemäß der zum Schadenszeitpunkt gültigen Preisliste.  14. GPS-Ortung Sofern der Mietgegenstand mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet ist, erklärt sich der Mieter mit der Verarbeitung und Speicherung von Standortdaten zum Zwecke: des Diebstahlschutzes, der Wiederbeschaffung, der Vertragsabwicklung, der Betrugsprävention einverstanden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.  15. Vertragsdauer Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.  16. Rückgabe Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden. Übermäßige Abnutzung, Beschädigungen oder fehlendes Zubehör werden gesondert verrechnet.  17. Verspätete Rückgabe Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden begonnenen Kalendertag eine Nutzungsentschädigung gemäß gültiger Preisliste zu verrechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.  18. Rückholung Kann der Mietgegenstand aufgrund eines vom Mieter verursachten Umstandes nicht am vereinbarten Ort übernommen werden, trägt der Mieter die erforderlichen Transport-, Bergungs- und Rückholungskosten.  19. Entgelt und Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Miete ist entsprechend den Vertragsbedingungen zu entrichten. Bei Langzeitmieten ist die Monatsmiete jeweils bis spätestens zum 6. Kalendertag des jeweiligen Monats im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden.  20. Vorzeitige Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung durch den Mieter können die im Mietvertrag vereinbarten Auflösungsentgelte oder Stornogebühren verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.  21. Außerordentliche Kündigung Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: Zahlungsverzug, vertragswidriger Nutzung, vorsätzlicher Beschädigung, Manipulation von Sicherheits- oder Ortungseinrichtungen, falschen Angaben des Mieters.  22. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus: Verletzung des Lebens, Verletzung des Körpers, Verletzung der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.  23. Höhere Gewalt Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.  24. Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.  25. Online-Buchungen und Widerrufsrecht Soweit Mietverträge im Fernabsatz abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Bei Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines genau festgelegten Zeitraums erbracht werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Mieter gesondert informiert.  26. Anwendbares Recht Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.  27. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.  An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. BikeCyrcle e.U. Lerchenfeldstraße 18b 6890 Lustenau Österreich E-Mail: info@bike-cyrcle.at    
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